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Höhe der EEG-Umlage marktwirtschaftlich nicht begründbar?

Was die Einspeisung von EEG-Strom kostet, lässt sich anhand der gezahlten Einspeisevergütungen leicht feststellen, aber welchen Gegenwert erhält man dafür?

Beschränkt man diese Frage auf den finanziellen Aspekt, so handelt es sich um die Ermittlung des sogenannten "Marktwerts" des EEG-Stroms. Aber kann man den Marktwert ermitteln, kann man ihn messen? Dazu eine Anmerkung aus der persönlichen Erinnerung des Autors:
Zu meinem Ingenieurstudium gehörte auch ein Praktikum in Messtechnik. Dort lernten wir nicht nur sorgfältiges Messen, sondern wir lernten, die Ergebnisse unserer Messung zu hinterfragen. Ich habe noch die vernichtende Benotung des Messprotokolls eines Kommilitonen vor Augen. Sein Messprotokoll erhielt er zurück mit der sarkastischen Korrekturbemerkung in roter Schrift:
"Sie haben sehr sorgfältig gemessen, aber leider nicht den Wert, den Sie messen sollten! Note: mangelhaft"

Den vollständigen Artikel von Wolf von Fabeck entnehmen Sie dem Internetangebot von  Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.!

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